€ 0,00
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich:
Diese Kundeninformationen und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der eggerdruck gmbH und Bestellungen über die Website www.eggerdruck.com.
Vertragspartner:
Diese Website wird von der eggerdruck gmbH betrieben – Geschäftsführer Thomas und Elmar Egger, Palmersbachweg 12, A-6460 Imst/Tirol, Österreich.
Firmenbuchnummer:
FN 210066X; Landesgericht Innsbruck. Unter dieser Adresse können Sie auch Beanstandungen vorbringen und Gewährleistungsrechte geltend machen.
Offerte und Vertragsschluss:
Offerte werden freibleibend erstellt auf Grund der derzeitigen Löhne, Material- und Papierkosten ab unserem Haus. Irrtum vorbehalten. Die Transportkosten inkl. aller Transportnebenkosten und Spesen (z.B. Versicherungen, Zollabfertigungen) sind im Offert nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss entsprechender Kaufverträge mit der eggerdruck gmbH. Die Ihnen unmittelbar nach Absenden ihres Angebotes zugehende Benachrichtigung hat nur die Wirkung einer Empfangsbestätigung. Die endgültige Auftragsbestätigung erfolgt nach Überprüfung der Transportmöglichkeiten. Diese werden im Hinblick auf Zielort, Gewicht und Kosten von der eggerdruck gmbH für Sie optimiert. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Mündliche und telefonische Absprachen mit unseren Mitarbeitern, z.B. Außendienstmitarbeiter, sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich von uns schriftlich bestätigt werden. Bestellungen auf Rechnung Dritter verpflichten den Besteller auch bei Offenlegung des Vertretungsverhältnisses zur eigenen Zahlung und zwar bereits dann, wenn der Dritte nach erster Aufforderung die Zahlung ablehnt oder nicht binnen der gesetzten Frist leistet.
Einkaufsbedingungen:
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten als ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt wurden. Ein Hinweis auf der Bestellung des Käufers ist für uns nicht bindend. Die Umgehung der Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere durch Kommissionsgeschäfte, ist unzulässig.
Lieferort:
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Abgabe der Ware als Holschuld, Lieferort Imst, ab Werk eggerdruck gmbH. Bei Versand des Anbotes wird der Transportdienstleister vom Kunden ausgewählt. Bei ungeeigneter Wahl behalten wir uns vor den Transport selbst zu bestimmen. Der Kunde wird davon per E-mail/Telefon/Fax verständigt und muss unverzüglich widersprechen, widrigenfalls gilt die von uns getroffene Transportwahl als genehmigt. Wenn abweichend vom Offert bzw. der Auftragsbestätigung später Vorauslieferungen oder Teillieferungen oder Transport an Dritte verlangt werden, hat die eggerdruck gmbH das Recht, die dadurch bedingten Mehrkosten für Verpackung und Transport zusätzlich zu verrechnen. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Lieferzeit:
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt, sobald der Auftrag von uns bestätigt ist und alle von uns verlangten Arbeitsunterlagen zu unserer Verfügung stehen. Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine, sofern sie nicht ausdrücklich als solche schriftlich zugesagt wurden. Ein vereinbarter Fixtermin tritt außer Kraft, wenn uns beizustellende Arbeitsunterlagen nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen oder wenn der von uns vorgesehene Terminplan über Veranlassung des Kunden nicht eingehalten werden kann (z.B. durch Veranlassung mehrerer Andrucke, durch verspätete Beibringung des „Gut zum Druck“ usw.). Bei Lieferverzug wird ohne Erklärung bis zur obligatorischen Stellung einer Nachfrist durch den Besteller, welche nach Art und Umfang des Auftrages angemessen sein muss, eine Nachlieferfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens jedoch von vier Wochen, in Lauf gesetzt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichtlieferung ist nur bei grober Fahrlässigkeit unsererseits, vor Ablauf der Nachlieferfrist aber gänzlich ausgeschlossen.
Satz- und Druckfehler:
Arbeitsunterlagen, die der Auftraggeber der eggerdruck gmbH übergibt, sind für beide Vertragsteile bindend. Änderungen gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage sind schriftlich anzuordnen. Nur mündlich oder telefonisch angeordnete Änderungen werden von der eggerdruck gmbH durchgeführt, doch ohne Haftung für deren Richtigkeit. Änderungen gegenüber der beigestellten Arbeitsunterlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit und dem verwendeten Material verrechnet (Autor-Korrektur). Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Erfolgt das „Gut zum Druck“ nicht in der hierfür festgesetzten Frist, so gelten die Korrekturabzüge automatisch als genehmigt. Telefonisch, via Fax oder via E-Mail/ISDN angeordnete Änderungen werden von der eggerdruck gmbH ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. Werden vom Auftraggeber via E-Mail/ISDN Änderungen oder Korrekturen verlangt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der eggerdruck gmbH auf geeignete Weise (z.B. telefonisch oder per Fax) auf dieses E-Mail/ISDN-Dokument unverzüglich hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen bereits imprimierter Korrekturabzüge.
Farbabweichungen:
Die vom Auftraggeber vorgelegte Farbunterlage ist für die Reproduktion maßgeblich. Geringfügige Farbabweichungen zwischen beigestellter Arbeitsunterlage. Proof bzw. Originaldruck und Auflagendruck sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren drucktechnisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden.
Fremdsprachentexte:
Werden wir verpflichtet, einen deutschen Text in eine Fremdsprache übersetzten zu lassen, so haften wir dann nicht für die Richtigkeit der Übersetzung, wenn diese von einem autorisierten Übersetzer durchgeführt wird. Das vom Auftraggeber erteilte „Gut zum Druck“ gilt grundsätzlich auch für Fremdsprachentexte, sowohl hinsichtlich der Übersetzung als auch hinsichtlich des Drucksatzes.
Druck nach beigestellten Filmen, Daten und Druckabwicklung:
Bei Druckaufträgen nach Filmen oder Daten, die vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellt werden, haften wir nicht für die Richtigkeit und Qualität dieser Filme oder Daten. Es besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen vom ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Filme, Daten (zB per ISDN) und Druckvorrichtungen wie beigestelltem Satz, Disketten etc. Insbesondere wird die Richtigkeit von Daten nicht mehr von der eggerdruck gmbH überprüft. Es entsteht auch keinerlei Haftung der eggerdruck gmbH für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferten Daten zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung durch den Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Bearbeitung separat verrechnet. Wird uns ein Andruck übergeben, so ist dieser für Text und Farbgebung verbindlich, vorausgesetzt dass der Andruck auf Originalauflagenpapier und ausschussrichtig zur Verfügung gestellt wird. Für eine farbgetreue Wiedergabe gegenüber dem Andruck bei beigestellten Filmen bzw. Daten haftet die eggerdruck gmbH dann nicht, wenn der Druck der beigestellten Filme bzw. Daten auf Grund des vereinbarten Preises lediglich in Kombination mit anderen Filmen bzw. Daten erfolgen kann (Ansichtskarten, Prospekte, Montagen etc.)
„Gut zum Druck“:
Wird vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten für eine Druckvorlage (Andruck, Textabzug, Auflagenbogen) durch Unterschrift das „Gut zum Druck“ erteilt, gilt die Vorlage als genehmigt. Wir haften nicht für Fehler, die übersehen wurden.
Mehr- oder Minderlieferungen:
Bis zu 10% der bestellten Ware sind gegen Verrechnung des Fortdruckpreises anzuerkennen.
Verpackung:
Wenn der Kunde die Art der Verpackung bei Auftragserteilung nicht besonders vorschreibt, wird die Ware in einer Verpackung offeriert und ausgeliefert, die normalen Transportverhältnissen entspricht. Wird abweichend vom Offert eine gesonderte Verpackung gewünscht, so ist dies schriftlich anzuordnen und werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Bei Neukunden bzw. Bestellungen von Kunden außerhalb von Österreich behalten wir uns vor, Vorauszahlung bzw. Zahlung per Nachname zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart und sind wir berechtigt, die Spesen für unseren zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie die Rechtsverfolgungskosten der außergerichtlichen Betreibung zu verlangen. Eingehende Zahlungen werden unabhängig von ihrer Widmung zur Begleichung des ältesten fälligen Betrages verwendet. Im Fall einer wesentlichen Verschlechterung des Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, der Unternehmensveräußerung oder bei einer entscheidenden Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten im Unternehmen des Auftraggebers sowie im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, alle offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen fällig zu stellen sowie jede weitere Tätigkeit an laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Wir sind nur dann verpflichtet, für den Auftraggeber weiter tätig zu werden, wenn er uns eine Bankgarantie über die noch offenen Beträge übermittelt oder sonst eine Sicherheit stellt. Abweichende Vereinbarungen gegenüber obigen Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht und Verwertungsrecht an
Lithografien:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung inklusive aller Nebengebühren unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung ist eine Veräußerung nur im ordentlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen zulässig:
Die Befugnis endet, unbeschadet eines jederzeit zulässigen Widerrufes, mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein solches mangels Masse abgewiesen wird. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind nicht zulässig. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware wird nicht Eigentum an der neuen Sache erworben. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung mit ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes. Der Besteller ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Arbeitet er mit einer Factoringbank im echten Factoring zusammen, gilt die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur, wenn der Factor einer vereinbarten Abtretung des Anspruches auf Auszahlung des Factoringerlöses vorher seine Zustimmung erteilt hat. Anderenfalls ist eine Abtretung verboten und eine Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt ausgeschlossen. Der Besteller tritt bereits jetzt seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen den Factor aus dem Ankauf von Weiterveräußerungsforderungen, soweit sie die von uns gelieferten Waren betreffen, an uns ab, und wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, diese Abtretung dem Factor anzuzeigen und ihn anzuweisen, nur an uns zu bezahlen. Der Besteller tritt hiermit jegliche Forderungen aus einem sonstigen Weiterverkauf an uns ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt, werden wir voll bezahlte Lieferungen unserer Ware freigeben. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. An den übergegebenen Arbeitsbehelfen des Bestellers, wie Lithos, Daten etc., räumt der Besteller uns ein Pfand- und Verwertungsrecht für jede Form der Verwertung ein, und wir nehmen die Einräumung hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, bei Eintritt des Zahlungsverzuges sowie bei Zahlungseinstellung uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie bearbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Besteller eingehen, sind unverzüglich bekannt zu geben, zur Überweisung gesondert aufzuheben und binnen acht Tagen weiterzuleiten. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug und in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Der Besteller verpflichtet sich zur sofortigen Freigabeerklärung, auch wenn sich die Vorbehaltsware bei einem Dritten befindet. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende und noch in seinem Betrieb vorhandene Ware gegen Elementar- und Diebstahlsgefahr zu versichern und auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung nachzuweisen. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen schon jetzt an uns ab, und wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist die Betriebsniederlassung der eggerdruck gmbH in Imst, Palmersbachweg 12. Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Innsbruck und die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Urheberrecht:
Die eggerdruck gmbH behalten sich das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen ausdrücklich vor. Die eggerdruck gmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Wahrung von Urheber- und allfälligen anderen Vervielfältigungsrechten an den vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen.
Firmentext:
Die Druckerei ist zum Aufdruck ihres Firmennamens, ihrer Adresse, ihrer Telefon- und Telefaxnummer sowie ihrer Internetadresse und des Namens des Auftraggebers auf die zur Ausführung gelangenden Druckwerke auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
Negative und Positive:
Die von der eggerdruck gmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände und Arbeitsbehelfe, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen), sowie die bearbeiteten Daten bleiben das unveräußerliche Eigentum der eggerdruck gmbH und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe und Daten, welche im Auftrag der zur Lieferung verpflichteten eggerdruck gmbH von einem anderen Unternehmer erstellt wurden. Wenn jedoch im Zuge der Herstellung des Druckwerkes der Auftraggeber die Herstellung der Lithografien und den Druck separat bestellt und beide Positionen separat verrechnet werden, ist der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen auch Eigentümer der Lithografien und kann daher frei darüber verfügen.
Aufbewahrung von Manuskripten, Originalen, Druckunterlagen:
Die Aufbewahrung von Manuskripten, Originalen und Druckunterlagen aller Art sowie von Papier und Auflagen bis zur Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Unsere Haftung ist auf grobes Verschulden und auf die Sorgfalt beschränkt, die wir gegenüber eigenen ähnlichen Gegenständen üblicherweise aufwenden. Wir sind nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risken an aufbewahrten Waren abzuschließen.
Aufbewahrung von Druckvorrichtungen und Daten:
Eine Aufbewahrung der Druckvorrichtungen und Daten in unserem Hause über den Lieferzeitpunkt hinaus erfolgt kostenlos und auf Gefahr des Auftraggebers. Wir sind ausdrücklich berechtigt, nicht zurückverlangte Druckvorrichtungen und Daten nach Jahresfrist auszuscheiden. Sondervereinbarungen bezüglich der Aufbewahrung bedürfen der Schriftform.
Einlagerung von Drucksachen:
Die Einlagerung von nicht abberufenen Drucksachen erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Wir sind nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risken an aufbewahrten Waren abzuschließen. Wir haften nicht für Schäden, die trotz unserer Obsorge entstehen.
Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche:
Mängelrügen sind im Sinne des § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich und ansonsten binnen 8 Tagen nach Warenübernahme zu erstatten und uns schriftlich anzuzeigen. Dies gilt bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung. Im Falle von gerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber ist die eggerdruck gmbH berechtigt, nach ihrer Wahl diese Ansprüche durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu erfüllen. Im Falle von Preisminderungsansprüchen ist nach Wahl der eggerdruck gmbH vom gemeinen Wert der Sache oder vom vereinbarten Preis auszugehen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Struktur und Aufmachung dürfen nicht beanstandet werden. Beanstandete Ware ist nur nach unserem schriftlichen Einverständnis spesenfrei zu retournieren. Wir nehmen unfreie oder nicht vereinbarte Rücksendungen nicht an und lassen diese an den Absender zu dessen Lasten zurückgehen.
Schadenersatzansprüche:
Anfallende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an der Lieferung sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet die eggerdruck gmbH grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung und von jedem Schadenersatz, gleichgültig, ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb der eggerdruck gmbH oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder die eggerdruck gmbH für etwaige Schäden haftbar zu machen. Die Haftung für Schäden, für welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder durch Personen, für die wir ein zustehen haben, verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies erstreckt sich insbesondere auch auf Folgeschäden. Die Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
Produkthaftung:
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind bei sonstigem Schadenersatz vollinhaltlich allfälligen Abnehmern offen zu legen, mit der Verpflichtung zur weiteren Übermittlung. Allgemein und insbesondere im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist vom Kunden bei der Behandlung, Anwendung und Lagerung der von uns gelieferten Ware auf deren spezifische Eigenschaften (z.B. Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit, Nässe usw.) Bedacht zu nehmen.
Sonstige Bestimmungen:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Irrtümer durch Kalkulationsfehler, Rechenfehler, Schreibfehler bei Angebot oder Auftragsbestätigung berechtigen die eggerdruck gmbH die Vertragsaufhebung zu begehren, auch wenn die Irrtümer dem Käufer nicht auffallen mussten.
Usancen:
Im Übrigen gelten die vom Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs veröffentlichten Usancen als vereinbart.
Schriftlichkeit:
Änderungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von allen Vertragsteilen unterfertigt werden.
Datenschutz:
Der Besteller erklärt seine Zustimmung, dass seine Daten zum Zweck der Buchhaltung und Kundenevidenz von uns gespeichert werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehres und zu Werbezwecken verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Anwendbares Recht:
Die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung auf ausländisches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

Kontakt:
Kunden-Support
- Wir drucken umweltfreundlich (gem. österreichischem Umweltzeichen)!
- Lieferung nach Österreich, Deutschland und Italien möglich!